Stellungnahme der ÖKG zur Offenlegung von geldwerten Leistungen

Transparenz gegenüber der Bevölkerung und insbesondere der kardiologischen Patient:innen hat für die Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft (ÖKG) und die Österreichische Herzstiftung einen sehr hohen Stellenwert. Gemäß der geltenden Transparenzregelungen des Artikel 9 des PHARMIG Verhaltenskodex halten wir fest, dass seitens der ÖKG und der Österreichischen Herzstiftung sämtliche geldwerten Leistungen, die von der pharmazeutischen Industrie sowie von Medizin-Produkte-Herstellern an den Verein erbracht werden, im Sinne der Gemeinnützigkeit ausschließlich für die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Ärzt:innen und Assistenzpersonal sowie für Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Kardiologie verwendet werden.