Die Arbeitsgruppe (AG) ist eine „Suborganisation“ der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft, welche keinen eigenen Vereinscharakter besitzt. Der Sitz (Kontaktadresse) der Arbeitsgruppe ist der Wirkungsort des jeweiligen Vorsitzenden.
Der Vertreter der Arbeitsgruppen im Vorstand hat die Aufgabe, die Arbeitsgruppen unmittelbar über die Diskussionen und Entscheidungen des Vorstandes zu informieren. Außerdem stellt er ein weiteres Sprachrohr im Vorstand der Kardiologischen Gesellschaft dar.
Jeder Arbeitsgruppe steht es frei, jährlich 1-2 wissenschaftliche Veranstaltungen oder Fortbildungstagungen abzuhalten. Die Finanzierung der AG-Veranstaltungen obliegt der jeweiligen Arbeitsgruppe, die Abrechnung kann über das AG-Subkonto der ÖKG erfolgen.
Im Rahmen der Organisation der Jahrestagungen der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft werden die Arbeitsgruppen zur Mitarbeit eingeladen und zur Abgabe von Programmvorschlägen im entsprechenden Themenbereich aufgefordert.
Die Organe der Arbeitsgruppe sind:
a) die Vorsitzenden
b) der Nucleus
c) aktive Mitglieder
ad a)
die Vorsitzenden sind die leitenden Organe der Arbeitsgruppe und die führenden Mitglieder des Nucleus. Sie sind dem Vorstand der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft verantwortlich und in allen Belangen im Namen der Arbeitsgruppe zeichnungsberechtigt.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden durch die Arbeitsgruppen-Mitgliederversammlung bestimmt. Der Vorschlag zur Wahl erfolgt durch den Nucleus. Im Fall einer Rückweisung durch die Mitgliederversammlung hat der Nucleus einen neuen Vorschlag zu erstellen. Die Amtsperiode des Vorsitzenden beträgt 2 Jahre und beginnt und endet jeweils mit Ende der Jahrestagung der ÖKG. Der Stellvertreter rückt nach einer ebenfalls 2-jährigen Amtsperiode automatisch in die Position des Vorsitzenden nach. Eine Wiederwahl in die Funktion des Vorsitzenden ist nach einer längeren Zeitperiode möglich.
ad b)
der Nucleus bestimmt die Aktivitäten der Arbeitsgruppe. Er setzt sich aus Kardiologen zusammen, die durch ihre Arbeiten auf dem speziellen Gebiet besondere Reputation erlangt haben. Die Nucleusmitglieder sollen an einer Abteilung mit Schwerpunkt Kardiologie arbeiten, wobei darauf Bedacht genommen werden sollte, daß eine österreichweite Repräsentanz gewährleistet ist.
Die numerische Größe des Nucleus sollte flexibel sein. Ein Antrag auf Mitgliedschaft im Nucleus ist an die Vorsitzenden schriftlich zu stellen, eine Aufnahme erfolgt dann durch Abstimmung im Nucleus.
Jede Arbeitsgruppe sollte einen Mechanismus der Rotation innerhalb des Nucleus erstellen (demokratischer Prozess). Es erscheint nicht sinnvoll, dass eine Person mehreren Nuclei von Arbeitsgruppen angehört. Eine fehlende und unentschuldigte Präsenz während wichtiger Sitzungen sollte automatisch mit dem Ausscheiden aus dem Nucleus einhergehen. Diesbezügliche Regularien sollten mit den Vorsitzenden und dem Nucleus diskutiert werden. Eine gewisse Rotation, bzw. ein Ausscheiden nicht mehr aktiver Mitglieder erscheint sinnvoll und soll vom AG-Leiter administriert werden.
Der Nucleus hat die Aufgabe, die Mitglieder seiner Arbeitsgruppe zur Erreichung jener Ziele zu motivieren, die generell bei einer Arbeitsgruppe festgelegt worden sind (z.B. Teilnahme an Registern). Eine fehlende Mitarbeit bei der Verfolgung wichtiger festgelegter Ziele der AG kann zum Ausschluss aus dem Nucleus durch die AG-Leiter führen.
Weiters sollen Probleme innerhalb der Gesellschaft aufgezeigt und (mit eventuellen Lösungsvorschlägen) über die Repräsentanten der Arbeitsgruppen an den Vorstand weitergeleitet werden.
Der Nucleus einer Arbeitsgruppe sollte sich mehrmals im Jahr, aber zumindest bei der Jahrestagung der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft treffen. Die Mitgliedschaft innerhalb des Nucleus ist zeitlich nicht streng begrenzt; aber auch hier erscheint eine Rotation, bzw. ein Ausscheiden nach 6-8 Jahren im Sinne der Dynamik einer Arbeitsgruppe sinnvoll.
Jedes ordentliche Mitglied der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft kann Mitglied einer oder mehrerer Arbeitsgruppen werden.
Alle Arbeitsgruppen sollen einen jährlichen Bericht an den Vorstand der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft einsenden (Termin: 15.12. des Kalenderjahres), der über Zusammensetzung und Aktivitäten der AG Auskunft gibt. Der Arbeitsgruppen-Koordintaor dienst als Sammelstelle für die einzelnen Arbeitsgruppen.
Dem Koordinator der Arbeitsgruppen obliegt es, die Arbeitsgruppenleiter in ihrer Tätigkeit zu unterstützen, Jahresberichte der Arbeitsgruppen einzufordern, zu sichten und gesammelt dem Vorstand vorzulegen, Geschäftsordnungen einzelner Arbeitsgruppen abzustimmen und die Arbeitsgruppen bei ihren Arbeitstagungen in organisatorischer und finanzieller Hinsicht zu beraten sowie den Vorstand über Probleme der Arbeitsgruppen zu informieren.
Der Koordinator der Arbeitsgruppen wird für 4 Jahre bestellt; innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen soll im letzten Jahr der Tätigkeit des amtierenden Koordinators eine Meinungsbildung betreffend dem hinkünftigen AG-Koordinator herbeigeführt werden. Die Leiter der Arbeitsgruppen erstellen dann einen Vorschlag (maximal 2-3 Namen), der an den Vorstand weitervermittelt wird. Dieser bestellt dann den neuen Koordinator, der vom amtierenden Koordinator in den letzten 6 Monaten seiner Amtszeit in die Agenden eingeführt wird. Die Funktion des AG-Koordinators beginnt und endet jeweils am Ende der Jahrestagung der ÖKG.
Jede Arbeitsgruppe kann ein Konto im Namen der Arbeitsgruppe führen. Dieses Konto ist spezifisch für die Arbeitsgruppe und wird als Subkonto des Kontos der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft geführt werden. Die Finanzgebarung muss in Abstimmung mit dem Schatzmeister und dem Vorstand der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft erfolgen. Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppe und der Schatzmeister sind für die Kontoführung verantwortlich. Der AG-Leiter kann jederzeit den Kontostand des Subkontos abfragen und erhält unaufgefordert einmal jährlich einen schriftlichen Kontobericht.
Die Auszüge der Kontoführungen sollen 1- bis 2-mal jährlich vom Schatzmeister der Gesellschaft und dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe kontrolliert werden.
Dem Schatzmeister der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft obliegt nach § 15 die gesamte Geldgebarung des Vereins, die Führung der erforderlichen Kassabücher und die Sammlung aller Belege.
Die Arbeitsgruppe (AG) ist eine „Suborganisation“ der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft, welche keinen eigenen Vereinscharakter besitzt. Der Sitz (Kontaktadresse) der Arbeitsgruppe ist der Wirkungsort des jeweiligen Vorsitzenden.
Der Vertreter der Arbeitsgruppen im Vorstand hat die Aufgabe, die Arbeitsgruppen unmittelbar über die Diskussionen und Entscheidungen des Vorstandes zu informieren. Außerdem stellt er ein weiteres Sprachrohr im Vorstand der Kardiologischen Gesellschaft dar.
Jeder Arbeitsgruppe steht es frei, jährlich 1-2 wissenschaftliche Veranstaltungen oder Fortbildungstagungen abzuhalten. Die Finanzierung der AG-Veranstaltungen obliegt der jeweiligen Arbeitsgruppe, die Abrechnung kann über das AG-Subkonto der ÖKG erfolgen.
Im Rahmen der Organisation der Jahrestagungen der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft werden die Arbeitsgruppen zur Mitarbeit eingeladen und zur Abgabe von Programmvorschlägen im entsprechenden Themenbereich aufgefordert.
Die Organe der Arbeitsgruppe sind:
a) die Vorsitzenden
b) der Nucleus
c) aktive Mitglieder
ad a)
die Vorsitzenden sind die leitenden Organe der Arbeitsgruppe und die führenden Mitglieder des Nucleus. Sie sind dem Vorstand der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft verantwortlich und in allen Belangen im Namen der Arbeitsgruppe zeichnungsberechtigt.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden durch die Arbeitsgruppen-Mitgliederversammlung bestimmt. Der Vorschlag zur Wahl erfolgt durch den Nucleus. Im Fall einer Rückweisung durch die Mitgliederversammlung hat der Nucleus einen neuen Vorschlag zu erstellen. Die Amtsperiode des Vorsitzenden beträgt 2 Jahre und beginnt und endet jeweils mit Ende der Jahrestagung der ÖKG. Der Stellvertreter rückt nach einer ebenfalls 2-jährigen Amtsperiode automatisch in die Position des Vorsitzenden nach. Eine Wiederwahl in die Funktion des Vorsitzenden ist nach einer längeren Zeitperiode möglich.
ad b)
der Nucleus bestimmt die Aktivitäten der Arbeitsgruppe. Er setzt sich aus Kardiologen zusammen, die durch ihre Arbeiten auf dem speziellen Gebiet besondere Reputation erlangt haben. Die Nucleusmitglieder sollen an einer Abteilung mit Schwerpunkt Kardiologie arbeiten, wobei darauf Bedacht genommen werden sollte, daß eine österreichweite Repräsentanz gewährleistet ist.
Die numerische Größe des Nucleus sollte flexibel sein. Ein Antrag auf Mitgliedschaft im Nucleus ist an die Vorsitzenden schriftlich zu stellen, eine Aufnahme erfolgt dann durch Abstimmung im Nucleus.
Jede Arbeitsgruppe sollte einen Mechanismus der Rotation innerhalb des Nucleus erstellen (demokratischer Prozess). Es erscheint nicht sinnvoll, dass eine Person mehreren Nuclei von Arbeitsgruppen angehört. Eine fehlende und unentschuldigte Präsenz während wichtiger Sitzungen sollte automatisch mit dem Ausscheiden aus dem Nucleus einhergehen. Diesbezügliche Regularien sollten mit den Vorsitzenden und dem Nucleus diskutiert werden. Eine gewisse Rotation, bzw. ein Ausscheiden nicht mehr aktiver Mitglieder erscheint sinnvoll und soll vom AG-Leiter administriert werden.
Der Nucleus hat die Aufgabe, die Mitglieder seiner Arbeitsgruppe zur Erreichung jener Ziele zu motivieren, die generell bei einer Arbeitsgruppe festgelegt worden sind (z.B. Teilnahme an Registern). Eine fehlende Mitarbeit bei der Verfolgung wichtiger festgelegter Ziele der AG kann zum Ausschluss aus dem Nucleus durch die AG-Leiter führen.
Weiters sollen Probleme innerhalb der Gesellschaft aufgezeigt und (mit eventuellen Lösungsvorschlägen) über die Repräsentanten der Arbeitsgruppen an den Vorstand weitergeleitet werden.
Der Nucleus einer Arbeitsgruppe sollte sich mehrmals im Jahr, aber zumindest bei der Jahrestagung der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft treffen. Die Mitgliedschaft innerhalb des Nucleus ist zeitlich nicht streng begrenzt; aber auch hier erscheint eine Rotation, bzw. ein Ausscheiden nach 6-8 Jahren im Sinne der Dynamik einer Arbeitsgruppe sinnvoll.
Jedes ordentliche Mitglied der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft kann Mitglied einer oder mehrerer Arbeitsgruppen werden.
Alle Arbeitsgruppen sollen einen jährlichen Bericht an den Vorstand der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft einsenden (Termin: 15.12. des Kalenderjahres), der über Zusammensetzung und Aktivitäten der AG Auskunft gibt. Der Arbeitsgruppen-Koordintaor dienst als Sammelstelle für die einzelnen Arbeitsgruppen.
Dem Koordinator der Arbeitsgruppen obliegt es, die Arbeitsgruppenleiter in ihrer Tätigkeit zu unterstützen, Jahresberichte der Arbeitsgruppen einzufordern, zu sichten und gesammelt dem Vorstand vorzulegen, Geschäftsordnungen einzelner Arbeitsgruppen abzustimmen und die Arbeitsgruppen bei ihren Arbeitstagungen in organisatorischer und finanzieller Hinsicht zu beraten sowie den Vorstand über Probleme der Arbeitsgruppen zu informieren.
Der Koordinator der Arbeitsgruppen wird für 4 Jahre bestellt; innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen soll im letzten Jahr der Tätigkeit des amtierenden Koordinators eine Meinungsbildung betreffend dem hinkünftigen AG-Koordinator herbeigeführt werden. Die Leiter der Arbeitsgruppen erstellen dann einen Vorschlag (maximal 2-3 Namen), der an den Vorstand weitervermittelt wird. Dieser bestellt dann den neuen Koordinator, der vom amtierenden Koordinator in den letzten 6 Monaten seiner Amtszeit in die Agenden eingeführt wird. Die Funktion des AG-Koordinators beginnt und endet jeweils am Ende der Jahrestagung der ÖKG.
Jede Arbeitsgruppe kann ein Konto im Namen der Arbeitsgruppe führen. Dieses Konto ist spezifisch für die Arbeitsgruppe und wird als Subkonto des Kontos der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft geführt werden. Die Finanzgebarung muss in Abstimmung mit dem Schatzmeister und dem Vorstand der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft erfolgen. Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppe und der Schatzmeister sind für die Kontoführung verantwortlich. Der AG-Leiter kann jederzeit den Kontostand des Subkontos abfragen und erhält unaufgefordert einmal jährlich einen schriftlichen Kontobericht.
Die Auszüge der Kontoführungen sollen 1- bis 2-mal jährlich vom Schatzmeister der Gesellschaft und dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe kontrolliert werden.
Dem Schatzmeister der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft obliegt nach § 15 die gesamte Geldgebarung des Vereins, die Führung der erforderlichen Kassabücher und die Sammlung aller Belege.