Das Stipendium kann prinzipiell projekt- oder personenbezogen vergeben werden und dient ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung. Kurse zur Erlernung wissenschaftlich-experimenteller Methoden oder Kurse für klinische Fort- und Weiterbildung werden ausdrücklich nicht gefördert. Allfällige institutionelle Overheadkosten können ebenfalls nicht gefördert werden.


1. Zweck

1.1 Projektbezogenes Stipendium:
1.1.1. Förderung der Entwicklung der Kardiologie in Österreich. Die Vergabe erfolgt nur an Institutionen in Österreich.

1.2. Personenbezogenes Stipendium
1.2.1. Förderung der Entwicklung der Kardiologie im Land, aus dem der Stipendiat/die Stipendiatin entsandt wurde.
1.2.2. Nutzen für die österreichische kardiologische Forschung, in dem ein qualifizierter Forscher an einer österreichischen Institution wissenschaftlich tätig ist.
1.2.3. Schaffung langfristiger Verbindungen zu kardiologischen Abteilungen und Gesellschaften anderer Länder.


2. Finanzierungsvolumen

2.1. Projektbezogenes Stipendium
2.1.1. Maximal € 20.000,-

2.2. Personenbezogenes Stipendium
2.2.1. Maximal € 20.000,-


3. Zeitrahmen

3.1. Projektbezogenes Stipendium
3.1.1. 12 Monate bis 24 Monate

3.2. Personenbezogenes Stipendium
3.2.1. 6 Monate bis 12 Monate (Verlängerung auf maximal 24 Monate nach Vorlage eines Zwischenberichtes ist möglich). Eine Verlängerung über 24 Monate hinaus ist nicht gestattet.


4. Allgemeine Voraussetzungen

4.1. Einreichung eines detaillierten Forschungsplanes durch den Projektleiter

4.2. Einreichung eines voraussichtlichen Gesamtbudgets für das Forschungsvorhaben (Personalkosten, Materialkosten; die Anschaffung von Laborgeräten wird nicht gefördert)

4.3. Bestätigung der Absicherung des Forschungsvorhabens durch genehmigte weitere Drittmittel (wenn das Gesamtforschungsvolumen den Förderungsbetrag übersteigt)

4.4. Vorlage eines genauen Abschlussberichtes über die durchgeführten Forschungsergebnisse und Angabe allfälliger Publikationen sowie zur Publikation auf der Homepage der ÖKG innerhalb von längstens 6 Monaten nach Abschluss der Forschungsarbeit/des Forschungsaufenthaltes

4.5. Nennung des Forschungsstipendiums auf allfälligen Publikationen

4.6. Bereitschaft zur Präsentation der Forschungsergebnisse anlässlich der Jahrestagung der ÖKG (als Poster oder Vortrag je nach Entscheidung des Vorstandes)

4.7. Mit der Bewerbung stimmen die Bewerber ausdrücklich zu, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.


5. Spezifische Voraussetzungen

5.1. Projektbezogenes Stipendium
5.1.1. Ort der Forschungsarbeit muss eine österreichische Institution sein. Die Forschungsarbeit für das eingereichte Projekt muss Großteils in Österreich durchgeführt werden.
5.1.2. Mitglieder des ÖKG-Vorstandes bzw. des Begutachtungsgremiums werden als Antragsteller nicht berücksichtigt.

5.2. Personenbezogenes Stipendium
5.2.1. Das Stipendium kann an Österreicher für Forschungsvorhaben im In- und Ausland und für Ausländer mit entsprechender Qualifikation in Österreich vergeben werden.
5.2.2. Eine prinzipielle Altersgrenze wird nicht festgelegt. Allerdings werden Ansuchen für Personen über 40 Jahren nur in Ausnahmefällen berücksichtig.
5.2.3. Nachweis der bisherigen Forschungstätigkeit
5.2.4. Empfehlungsschreiben
5.2.5. Zusage der in- oder ausländischen Institution
5.2.6. Sicherung der Arbeitserlaubnis vor Antritt des Stipendiums
5.2.7. Mitglieder des ÖKG-Vorstandes bzw. des Begutachtungsgremiums werden als Antragsteller nicht berücksichtigt.


6. Auswahlkriterien und Zuteilung

6.1. Die Stipendien-Ansuchen werden von einem Begutachtungsgremium bewertet. 

6.2. Das Begutachtungsgremium benennt 4 Gutachter für jeden Antrag, die keine aktuelle oder kurz zurückliegende Zusammenarbeit mit dem Antragsteller haben dürfen. Die Gutachter haben 8 Wochen Zeit ihre Bewertung an den Vorsitzenden des Begutachtungsgremiums zu schicken.
Die Bewertung erfolgt nach einem Punkte-Score, welches folgende Beurteilungskriterien beinhaltet: Neuheitsgrad, Methodik, Finanzierungsvolumen, Zeitvorgabe, Wichtigkeitsgrad

6.3. Der Vorstand der ÖKG beschließt im Rahmen der Vorstandssitzung im Jänner eines jeden Jahres anhand der vorliegenden Bewertungen, welche Stipendienansuchen bewilligt werden.

6.4. Förderungen werden frühestens am 1.3. ausgeschüttet.

6.5. Die Stipendiaten werden bei der Generalversammlung öffentlich bekanntgegeben und auf der Homepage der ÖKG publiziert.

6.6. Mitglieder des Vorstandes können nicht direkt als Antragsteller für Stipendien auftreten.

6.7. Der/die AnsucherIn für Stipendien kann nur in begründeten Ausnahmefällen das 40. Lebensjahr überschritten haben.

6.8. Das Stipendium der ÖKG kann auch für ein PhD-Studium oder eine post-doctoral Ausbildung herangezogen werden.

Doppelförderungen werden von der ÖKG grundsätzlich nicht akzeptiert. Sollte die Stipendiatin/der Stipendiat gleichzeitig Förderung von anderer Seite erhalten ist dies unverzüglich der ÖKG mitzuteilen und das gesamte ausgeschüttete Stipendium innerhalb von 14 Tagen zurückzubezahlen.


7. Fördervolumen

7.1. Das Fördervolumen umfasst maximal 5 projekt- oder personenbezogene Stipendien á max. 20.000 €.


8. Einreichung

Ansuchen  können  ausschließlich  in elektronischer Form bis spätestens 30. November eines jeden Jahres an das Sekretariat der ÖKG geschickt werden (office@atcardio.at) 

Die Österreichische Kardiologische Gesellschaft schreibt ein „Präsidenten-Stipendium“ für Mitglieder der ÖKG aus. Das Fördervolumen beträgt 50.000 Euro.

Diese personenbezogenen Stipendien dienen ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung.

Allfällige institutionelle Overheadkosten können nicht gefördert werden.


1. Zweck

Das damit verbundene Ziel soll es sein, hochtalentierte NachwuchsmedizinerInnen in Österreich zu fördern. Diese kompetitiven Stipendien werden einmal pro Jahr vergeben.

Besonders berücksichtigt werden neben dem Innovationsgrad des Projektes die bisherige wissenschaftliche Leistung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Die Antragstellung und Vergabe erfolgt unabhängig von den klassischen Stipendien der ÖKG. Die Bewerbung für das Präsidenten-Stipendium muss daher als solche besonders gekennzeichnet werden. Pro Person ist nur eine Bewerbung für eine Kategorie möglich.

 

2. Finanzierungsvolumen

Gesamtvolumen: € 50.000.


3. Zeitrahmen

12 Monate bis 24 Monate


4. Allgemeine Voraussetzungen

  • Einreichen eines detaillierten Forschungsplanes incl. Kostenkalkulation durch den Projektleiter.
  • Ort der Forschungstätigkeit muss eine österreichische Institution sein bzw. muss ein Großteil der Forschung in Österreich durchgeführt werden.
  • Altersgrenze: vollendetes 35. Lebensjahr.
  • Nachweis der bisherigen Forschungs- und Publikationsleistung.
  • Empfehlungsschreiben des Mentors mit klarer Stellungnahme auf die zu erwartende weitere Entwicklungsmöglichkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • Vorlage eines genauen Abschlussberichtes über die durchgeführten Forschungsergebnisse und Angabe allfälliger Publikationen sowie zur Publikation auf der Homepage der ÖKG innerhalb von längstens 6 Monaten nach Abschluss der Forschungsarbeit/des Forschungsaufenthaltes.
  • Nennung des Forschungsstipendiums auf allfälligen Publikationen.
  • Bereitschaft zur Präsentation der Forschungsergebnisse anlässlich der Jahrestagung der ÖKG (als Poster oder Vortrag je nach Entscheidung des Vorstandes).
  • Mitglieder des ÖKG-Vorstandes bzw. des Begutachtungsgremiums werden als AntragstellerInnen nicht berücksichtigt.
  • Einreichfrist: 31. November
  • Pro Person ist nur ein Antrag für ein Präsidentenstipendium bzw. ein ÖKG-Stipendium möglich.
  • Förderung nur bei positiver Bewerung durch externe Gutachter


5. Auswahlkriterien und Zuteilung

  1. Die Stipendien-Ansuchen werden von einem externen Begutachtungsgremium bewertet.
  2. Der Vorstand der ÖKG beschließt im Rahmen der Vorstandssitzung im Frühjahr eines jeden Jahres anhand der vorliegenden Bewertungen, welche Stipendienansuchen bewilligt werden.
  3. Förderungen werden frühestens am 1.3. des jeweiligen Jahres ausgeschüttet.
  4. Die beiden Stipendiaten werden bei der Generalversammlung öffentlich bekanntgegeben und auf der Homepage der ÖKG publiziert.
  5. Mitglieder des Vorstandes können nicht als Antragsteller für Stipendien auftreten.


6. Einreichung

Ansuchen können ausschließlich in elektronischer Form bis spätestens 30. November eines jeden Jahres an das Sekretariat der ÖKG geschickt werden (office@atcardio.at).

Die Österreichische Kardiologische Gesellschaft schreibt erstmalig ein „Exzellenz-Stipendium“ für ein Mitglied der ÖKG aus.
Das Fördervolumen beträgt 100.000 Euro.

Dieses personenbezogene Stipendium dient ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung.

Allfällige institutionelle Overheadkosten können nicht gefördert werden.


1. Zweck

Das damit verbundene Ziel soll es sein, besonders hoch talentierte MedizinerInnen in Österreich zu fördern. Dieses kompetitive Stipendium wird einmal pro Jahr vergeben.

Vorrangig berücksichtigt werden neben dem Innovationsgrad und dem Konzept des Projektes die bisherige wissenschaftliche Leistung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Die Vergaberichtlinien sind denen des österreichischen FWF angelehnt. Die Antragstellung und Vergabe erfolgt unabhängig von den klassischen Stipendien der ÖKG. Die Bewerbung für das Exzellenz-Stipendium muss daher als solche besonders gekennzeichnet werden. Pro Person ist nur eine Bewerbung für eine Kategorie möglich.

 

2. Finanzierungsvolumen

Gesamtvolumen: € 100.000.


3. Zeitrahmen

12 Monate bis 48 Monate


4. Allgemeine Voraussetzungen

  • Einreichen eines detaillierten Forschungsantrages und -planes incl. Kostenkalkulation durch den Projektleiter.
  • Ort der Forschungstätigkeit muss eine österreichische Institution sein bzw. muss der Großteil der Forschung in Österreich durchgeführt werden.
  • Altersgrenze bei Beantragung: vollendetes 40. Lebensjahr.
  • ÖKG Mitgliedschaft
  • Nachweis der bisherigen, internationalen Forschungs- und Publikationsleistung als ErstautorIn und führender/korrespondierender AutorIn.
  • Empfehlungsschreiben des Mentors mit klarer Stellungnahme auf die zu erwartende weitere Entwicklungsmöglichkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • Vorlage eines genauen Abschlussberichtes über die durchgeführten Forschungsergebnisse und Angabe allfälliger Publikationen sowie zur Publikation auf der Homepage der ÖKG innerhalb von längstens 6 Monaten nach Abschluss der Forschungsarbeit/des Forschungsaufenthaltes.
  • Nennung des Forschungsstipendiums auf allfälligen Publikationen.
  • Bereitschaft zur Präsentation der Forschungsergebnisse anlässlich der Jahrestagung der ÖKG (als Poster oder Vortrag je nach Entscheidung des Vorstandes).
  • Mitglieder des ÖKG-Vorstandes bzw. des Begutachtungsgremiums werden als AntragstellerInnen nicht berücksichtigt.
  • Einreichfrist: 31. November
  • Pro Person ist nur ein Antrag für ein ÖKG-Stipendium möglich.
  • Förderung nur bei positiver Bewertung durch externe Gutachter


5. Auswahlkriterien und Zuteilung

  1. Die Stipendien-Ansuchen werden von einem externen/internationalen Begutachtungsgremium bewertet.
  2. Der Vorstand der ÖKG beschließt im Rahmen einer Vorstandssitzung anhand der vorliegenden Bewertungen, welches Stipendienansuchen bewilligt wird. Eine Förderung erfolgt nur bei positiver Gutachter-Bewertung.
  3. Förderungen werden frühestens am 1.3. des jeweiligen Jahres ausgeschüttet.
  4. Alle Stipendiaten werden bei der Generalversammlung öffentlich bekanntgegeben und auf der Homepage der ÖKG publiziert.
  5. Mitglieder des Vorstandes können grundsätzlich nicht als Antragsteller für Stipendien auftreten.


6. Einreichung

Ansuchen können ausschließlich in elektronischer Form bis spätestens 30. November eines jeden Jahres an das Sekretariat der ÖKG geschickt werden (office@atcardio.at).

Das Stipendium kann prinzipiell projekt- oder personenbezogen vergeben werden und dient ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung. Kurse zur Erlernung wissenschaftlich-experimenteller Methoden oder Kurse für klinische Fort- und Weiterbildung werden ausdrücklich nicht gefördert. Allfällige institutionelle Overheadkosten können ebenfalls nicht gefördert werden.


1. Zweck

1.1 Projektbezogenes Stipendium:
1.1.1. Förderung der Entwicklung der Kardiologie in Österreich. Die Vergabe erfolgt nur an Institutionen in Österreich.

1.2. Personenbezogenes Stipendium
1.2.1. Förderung der Entwicklung der Kardiologie im Land, aus dem der Stipendiat/die Stipendiatin entsandt wurde.
1.2.2. Nutzen für die österreichische kardiologische Forschung, in dem ein qualifizierter Forscher an einer österreichischen Institution wissenschaftlich tätig ist.
1.2.3. Schaffung langfristiger Verbindungen zu kardiologischen Abteilungen und Gesellschaften anderer Länder.


2. Finanzierungsvolumen

2.1. Projektbezogenes Stipendium
2.1.1. Maximal € 20.000,-

2.2. Personenbezogenes Stipendium
2.2.1. Maximal € 20.000,-


3. Zeitrahmen

3.1. Projektbezogenes Stipendium
3.1.1. 12 Monate bis 24 Monate

3.2. Personenbezogenes Stipendium
3.2.1. 6 Monate bis 12 Monate (Verlängerung auf maximal 24 Monate nach Vorlage eines Zwischenberichtes ist möglich). Eine Verlängerung über 24 Monate hinaus ist nicht gestattet.


4. Allgemeine Voraussetzungen

4.1. Einreichung eines detaillierten Forschungsplanes durch den Projektleiter

4.2. Einreichung eines voraussichtlichen Gesamtbudgets für das Forschungsvorhaben (Personalkosten, Materialkosten; die Anschaffung von Laborgeräten wird nicht gefördert)

4.3. Bestätigung der Absicherung des Forschungsvorhabens durch genehmigte weitere Drittmittel (wenn das Gesamtforschungsvolumen den Förderungsbetrag übersteigt)

4.4. Vorlage eines genauen Abschlussberichtes über die durchgeführten Forschungsergebnisse und Angabe allfälliger Publikationen sowie zur Publikation auf der Homepage der ÖKG innerhalb von längstens 6 Monaten nach Abschluss der Forschungsarbeit/des Forschungsaufenthaltes

4.5. Nennung des Forschungsstipendiums auf allfälligen Publikationen

4.6. Bereitschaft zur Präsentation der Forschungsergebnisse anlässlich der Jahrestagung der ÖKG (als Poster oder Vortrag je nach Entscheidung des Vorstandes)

4.7. Mit der Bewerbung stimmen die Bewerber ausdrücklich zu, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.


5. Spezifische Voraussetzungen

5.1. Projektbezogenes Stipendium
5.1.1. Ort der Forschungsarbeit muss eine österreichische Institution sein. Die Forschungsarbeit für das eingereichte Projekt muss Großteils in Österreich durchgeführt werden.
5.1.2. Mitglieder des ÖKG-Vorstandes bzw. des Begutachtungsgremiums werden als Antragsteller nicht berücksichtigt.

5.2. Personenbezogenes Stipendium
5.2.1. Das Stipendium kann an Österreicher für Forschungsvorhaben im In- und Ausland und für Ausländer mit entsprechender Qualifikation in Österreich vergeben werden.
5.2.2. Eine prinzipielle Altersgrenze wird nicht festgelegt. Allerdings werden Ansuchen für Personen über 40 Jahren nur in Ausnahmefällen berücksichtig.
5.2.3. Nachweis der bisherigen Forschungstätigkeit
5.2.4. Empfehlungsschreiben
5.2.5. Zusage der in- oder ausländischen Institution
5.2.6. Sicherung der Arbeitserlaubnis vor Antritt des Stipendiums
5.2.7. Mitglieder des ÖKG-Vorstandes bzw. des Begutachtungsgremiums werden als Antragsteller nicht berücksichtigt.


6. Auswahlkriterien und Zuteilung

6.1. Die Stipendien-Ansuchen werden von einem Begutachtungsgremium bewertet. 

6.2. Das Begutachtungsgremium benennt 4 Gutachter für jeden Antrag, die keine aktuelle oder kurz zurückliegende Zusammenarbeit mit dem Antragsteller haben dürfen. Die Gutachter haben 8 Wochen Zeit ihre Bewertung an den Vorsitzenden des Begutachtungsgremiums zu schicken.
Die Bewertung erfolgt nach einem Punkte-Score, welches folgende Beurteilungskriterien beinhaltet: Neuheitsgrad, Methodik, Finanzierungsvolumen, Zeitvorgabe, Wichtigkeitsgrad

6.3. Der Vorstand der ÖKG beschließt im Rahmen der Vorstandssitzung im Jänner eines jeden Jahres anhand der vorliegenden Bewertungen, welche Stipendienansuchen bewilligt werden.

6.4. Förderungen werden frühestens am 1.3. ausgeschüttet.

6.5. Die Stipendiaten werden bei der Generalversammlung öffentlich bekanntgegeben und auf der Homepage der ÖKG publiziert.

6.6. Mitglieder des Vorstandes können nicht direkt als Antragsteller für Stipendien auftreten.

6.7. Der/die AnsucherIn für Stipendien kann nur in begründeten Ausnahmefällen das 40. Lebensjahr überschritten haben.

6.8. Das Stipendium der ÖKG kann auch für ein PhD-Studium oder eine post-doctoral Ausbildung herangezogen werden.

Doppelförderungen werden von der ÖKG grundsätzlich nicht akzeptiert. Sollte die Stipendiatin/der Stipendiat gleichzeitig Förderung von anderer Seite erhalten ist dies unverzüglich der ÖKG mitzuteilen und das gesamte ausgeschüttete Stipendium innerhalb von 14 Tagen zurückzubezahlen.


7. Fördervolumen

7.1. Das Fördervolumen umfasst maximal 5 projekt- oder personenbezogene Stipendien á max. 20.000 €.


8. Einreichung

Ansuchen  können  ausschließlich  in elektronischer Form bis spätestens 30. November eines jeden Jahres an das Sekretariat der ÖKG geschickt werden (office@atcardio.at) 

Die Österreichische Kardiologische Gesellschaft schreibt ein „Präsidenten-Stipendium“ für Mitglieder der ÖKG aus. Das Fördervolumen beträgt 50.000 Euro.

Diese personenbezogenen Stipendien dienen ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung.

Allfällige institutionelle Overheadkosten können nicht gefördert werden.


1. Zweck

Das damit verbundene Ziel soll es sein, hochtalentierte NachwuchsmedizinerInnen in Österreich zu fördern. Diese kompetitiven Stipendien werden einmal pro Jahr vergeben.

Besonders berücksichtigt werden neben dem Innovationsgrad des Projektes die bisherige wissenschaftliche Leistung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Die Antragstellung und Vergabe erfolgt unabhängig von den klassischen Stipendien der ÖKG. Die Bewerbung für das Präsidenten-Stipendium muss daher als solche besonders gekennzeichnet werden. Pro Person ist nur eine Bewerbung für eine Kategorie möglich.

 

2. Finanzierungsvolumen

Gesamtvolumen: € 50.000.


3. Zeitrahmen

12 Monate bis 24 Monate


4. Allgemeine Voraussetzungen

  • Einreichen eines detaillierten Forschungsplanes incl. Kostenkalkulation durch den Projektleiter.
  • Ort der Forschungstätigkeit muss eine österreichische Institution sein bzw. muss ein Großteil der Forschung in Österreich durchgeführt werden.
  • Altersgrenze: vollendetes 35. Lebensjahr.
  • Nachweis der bisherigen Forschungs- und Publikationsleistung.
  • Empfehlungsschreiben des Mentors mit klarer Stellungnahme auf die zu erwartende weitere Entwicklungsmöglichkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • Vorlage eines genauen Abschlussberichtes über die durchgeführten Forschungsergebnisse und Angabe allfälliger Publikationen sowie zur Publikation auf der Homepage der ÖKG innerhalb von längstens 6 Monaten nach Abschluss der Forschungsarbeit/des Forschungsaufenthaltes.
  • Nennung des Forschungsstipendiums auf allfälligen Publikationen.
  • Bereitschaft zur Präsentation der Forschungsergebnisse anlässlich der Jahrestagung der ÖKG (als Poster oder Vortrag je nach Entscheidung des Vorstandes).
  • Mitglieder des ÖKG-Vorstandes bzw. des Begutachtungsgremiums werden als AntragstellerInnen nicht berücksichtigt.
  • Einreichfrist: 31. November
  • Pro Person ist nur ein Antrag für ein Präsidentenstipendium bzw. ein ÖKG-Stipendium möglich.
  • Förderung nur bei positiver Bewerung durch externe Gutachter


5. Auswahlkriterien und Zuteilung

  1. Die Stipendien-Ansuchen werden von einem externen Begutachtungsgremium bewertet.
  2. Der Vorstand der ÖKG beschließt im Rahmen der Vorstandssitzung im Frühjahr eines jeden Jahres anhand der vorliegenden Bewertungen, welche Stipendienansuchen bewilligt werden.
  3. Förderungen werden frühestens am 1.3. des jeweiligen Jahres ausgeschüttet.
  4. Die beiden Stipendiaten werden bei der Generalversammlung öffentlich bekanntgegeben und auf der Homepage der ÖKG publiziert.
  5. Mitglieder des Vorstandes können nicht als Antragsteller für Stipendien auftreten.


6. Einreichung

Ansuchen können ausschließlich in elektronischer Form bis spätestens 30. November eines jeden Jahres an das Sekretariat der ÖKG geschickt werden (office@atcardio.at).

Die Österreichische Kardiologische Gesellschaft schreibt erstmalig ein „Exzellenz-Stipendium“ für ein Mitglied der ÖKG aus.
Das Fördervolumen beträgt 100.000 Euro.

Dieses personenbezogene Stipendium dient ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung.

Allfällige institutionelle Overheadkosten können nicht gefördert werden.


1. Zweck

Das damit verbundene Ziel soll es sein, besonders hoch talentierte MedizinerInnen in Österreich zu fördern. Dieses kompetitive Stipendium wird einmal pro Jahr vergeben.

Vorrangig berücksichtigt werden neben dem Innovationsgrad und dem Konzept des Projektes die bisherige wissenschaftliche Leistung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Die Vergaberichtlinien sind denen des österreichischen FWF angelehnt. Die Antragstellung und Vergabe erfolgt unabhängig von den klassischen Stipendien der ÖKG. Die Bewerbung für das Exzellenz-Stipendium muss daher als solche besonders gekennzeichnet werden. Pro Person ist nur eine Bewerbung für eine Kategorie möglich.

 

2. Finanzierungsvolumen

Gesamtvolumen: € 100.000.


3. Zeitrahmen

12 Monate bis 48 Monate


4. Allgemeine Voraussetzungen

  • Einreichen eines detaillierten Forschungsantrages und -planes incl. Kostenkalkulation durch den Projektleiter.
  • Ort der Forschungstätigkeit muss eine österreichische Institution sein bzw. muss der Großteil der Forschung in Österreich durchgeführt werden.
  • Altersgrenze bei Beantragung: vollendetes 40. Lebensjahr.
  • ÖKG Mitgliedschaft
  • Nachweis der bisherigen, internationalen Forschungs- und Publikationsleistung als ErstautorIn und führender/korrespondierender AutorIn.
  • Empfehlungsschreiben des Mentors mit klarer Stellungnahme auf die zu erwartende weitere Entwicklungsmöglichkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • Vorlage eines genauen Abschlussberichtes über die durchgeführten Forschungsergebnisse und Angabe allfälliger Publikationen sowie zur Publikation auf der Homepage der ÖKG innerhalb von längstens 6 Monaten nach Abschluss der Forschungsarbeit/des Forschungsaufenthaltes.
  • Nennung des Forschungsstipendiums auf allfälligen Publikationen.
  • Bereitschaft zur Präsentation der Forschungsergebnisse anlässlich der Jahrestagung der ÖKG (als Poster oder Vortrag je nach Entscheidung des Vorstandes).
  • Mitglieder des ÖKG-Vorstandes bzw. des Begutachtungsgremiums werden als AntragstellerInnen nicht berücksichtigt.
  • Einreichfrist: 31. November
  • Pro Person ist nur ein Antrag für ein ÖKG-Stipendium möglich.
  • Förderung nur bei positiver Bewertung durch externe Gutachter


5. Auswahlkriterien und Zuteilung

  1. Die Stipendien-Ansuchen werden von einem externen/internationalen Begutachtungsgremium bewertet.
  2. Der Vorstand der ÖKG beschließt im Rahmen einer Vorstandssitzung anhand der vorliegenden Bewertungen, welches Stipendienansuchen bewilligt wird. Eine Förderung erfolgt nur bei positiver Gutachter-Bewertung.
  3. Förderungen werden frühestens am 1.3. des jeweiligen Jahres ausgeschüttet.
  4. Alle Stipendiaten werden bei der Generalversammlung öffentlich bekanntgegeben und auf der Homepage der ÖKG publiziert.
  5. Mitglieder des Vorstandes können grundsätzlich nicht als Antragsteller für Stipendien auftreten.


6. Einreichung

Ansuchen können ausschließlich in elektronischer Form bis spätestens 30. November eines jeden Jahres an das Sekretariat der ÖKG geschickt werden (office@atcardio.at).